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Mandanten-Informationen | Veröffentlicht: 26. März 2024 - 08:23

Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,

der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz
zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von
Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Lesen Sie jetzt hier einen
zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen des
Wachstumschancengesetzes.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine
Influencerin Aufwendungen für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und ModeAccessoires steuerlich geltend machen kann.

Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch –
insbesondere zu den Erfordernissen der “äußeren geschlossenen Form” und zum Begriff der
“zeitnahen” Führung – hat das Finanzgericht Düsseldorf Stellung genommen.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TVAbonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer
eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.

Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 die Anhebung der Schwellenwerte für die
Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Konzernen veranlasst. Im Dezember
2023 trat die Verordnung in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat nun die Aufgabe der
Umsetzung.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen
Themen? Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne. Kontakt

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