Skip to content
Allgemein | Veröffentlicht: 17. Feb. 2022 - 14:13

Aufgrund einer Verfassungsgerichtsentscheidung sind alle deutschen Grundstücksbesitzer aufgefordert, in diesem Jahr eine Steuererklärung zur Grundbesitzbewertung vornehmen zu lassen. Der Grundsteuerpflichtige muss eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abgeben, welche im Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss. Steuerpflichtiger ist hier übrigens derjenige, dem das Grundstück zuzurechnen ist, in den meisten Fällen ist dies der Eigentümer.
Auf Grundlage der übermittelten Erklärung berechnet das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 zu zahlen.

Sie haben Fragen dazu oder Sie möchten, dass wir die Erstellung der Feststellungserklärung für Sie übernehmen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.

 

Weitere Beiträge aus "Neuigkeiten"

Unsere Junispende

Allgemein | Veröffentlicht: 06. Juni 2025 - 09:59

🎭 Kultur mit Herz im Schloss Struppen Ein Ort, an dem Geschichte lebendig wird, Kultur großgeschrieben und Engagement sichtbar wird: Das Schloss Struppen ist seit über 16 Jahren ein kulturelles […]

weiterlesen
Unsere Maispende

Allgemein | Veröffentlicht: 05. Mai 2025 - 15:18

💫 Sternenkinder – Einen Ort der Trauer schaffen 💫 Der Verlust eines Kindes während der Schwangerschaft ist für die Eltern ein unvorstellbar schmerzhafter Moment. Lebenspläne und Zukunftsträume lösen sich auf […]

weiterlesen
Unsere Aprilspende

Allgemein | Veröffentlicht: 07. Apr. 2025 - 09:48

Gemeinsam für die Skater-Community in Dresden! 🛼✨ Der Förderverein Dresden skatet e.V. bringt seit über 25 Jahren den Inlineskate-Sport in Dresden ins Rollen. Mit viel Engagement wird nicht nur eine […]

weiterlesen