Aufgrund einer Verfassungsgerichtsentscheidung sind alle deutschen Grundstücksbesitzer aufgefordert, in diesem Jahr eine Steuererklärung zur Grundbesitzbewertung vornehmen zu lassen. Der Grundsteuerpflichtige muss eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ abgeben, welche im Zeitraum vom 01.07. bis 31.10.2022 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden muss. Steuerpflichtiger ist hier übrigens derjenige, dem das Grundstück zuzurechnen ist, in den meisten Fällen ist dies der Eigentümer.
Auf Grundlage der übermittelten Erklärung berechnet das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert. Die neu berechnete Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 zu zahlen.
Sie haben Fragen dazu oder Sie möchten, dass wir die Erstellung der Feststellungserklärung für Sie übernehmen? Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern.