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Allgemein | Veröffentlicht: 04. März 2022 - 11:42

Juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften haben die Pflicht, Angaben zur natürlichen Person des wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Das sind z. B. der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder auch der Vereinsvorstand, die ihren Sitz in Deutschland haben.
Die Eintragungen müssen unabhängig davon gemacht werden, ob Angaben bereits in anderen öffentlichen Registern erfolgt ist.

Das Transparenzregister dient dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Im Vordergrund steht dabei das Gebot der Identifizierung. Denn bei der Geldwäsche geht es um den Versuch, die Identität des eigentlichen Geschäftspartners und die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

Unter www.transparenzregister.de wird das Unternehmen als transparenzpflichtige Rechtseinheit angelegt. Die eingetragenen Daten (rückwirkend ab 01.10.2017) müssen regelmäßig überprüft werden. Damit Sie sich mit möglichen Sanktionierungen nicht auseinandersetzen müssen, übernehmen wir die Eintragungen und Kontrollen gern für Sie. Melden Sie sich gern bei uns!

 

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