Auch mit den neuen Corona-Beschränkungen ab November sind wir weiter für Sie vor Ort und telefonisch erreichbar. Um Ihnen und unseren Mitarbeitern genügend Sicherheit zu bieten, wählen Sie den für Sie in Frage kommenden Kontakt.
Unsere Räumlichkeiten bieten Ihnen den erforderlichen Abstand und wir führen auf Wunsch die Gespräche mit Maske.
Ihre Unterlagen stellen Sie uns digital zur Verfügung – damit vermeiden Sie und wir einen persönlichen Kontakt.
Wünschen Sie einen Besprechungstermin mit Ihrem Sachbearbeiter oder Berater, dann ist dies über VideoCall möglich.
Das Betriebsverbot für viele Branchen bedeutet für Sie als Unternehmer in den nächsten Wochen und Monaten eine enorme Herausforderung bei der Bewältigung der anfallenden Aufgaben.
Wie bereits im Frühjahr möchten wir Ihnen auch in dieser aktuellen Zeit wieder zur Seite stehen und unter anderem bei folgenden Dingen unterstützen:
• Fristverlängerung Lohnsteuer- und Umsatzsteueranmeldungen (Finanzamt)
• Stundungen jeglicher Steuerarten
• Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen
• vereinfachte Liquiditätshilfedarlehen (KfW)
• Überbrückungshilfe II und III
• außerordentliche Wirtschaftshilfe
• wahrscheinlich möglich: Fristverlängerung zur Vorlage der Beitragsnachweise (Krankenkassen)
• Unterstützung bei der Anzeige von Kurzarbeit
Bei Fragen rufen sie uns bitte an.