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Allgemein | Veröffentlicht: 14. Juli 2020 - 16:09

Corona-Krise – und leider noch kein Ende.

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die Überbrückungshilfe ist ein wesentlicher Bestandteil des Konjunkturpakets, das die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, damit Deutschland und in diesem Fall Sie, schnell und mit voller Kraft aus der Krise kommen.

Ziel der Überbrückungshilfe ist es, die wirtschaftliche Existenz von betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern zu sichern. Dazu werden bei Corona-bedingten erheblichen Umsatzausfällen der Monate Juni bis Dezember 2020 die betrieblichen Fixkosten teilweise erstattet. Der Umsatz in diesen Monaten zusammengenommen muss um mindestens 60 Prozent gegenüber 2019 eingebrochen sein.

Förderfähig sind fortlaufend anfallende, vertraglich begründete Fixkosten wie z.B. Mieten, Zinsen, Grundsteuern, Versicherungen, etc..
Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.

Die Antragstellung muss über uns erfolgen. Wir prüfen auch die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten und beantragen die Überbrückungshilfe über eine entsprechende Antragsplattform.

 

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